E-Rechnungen in der NoRA Advanced
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung an unternehmerische Mandanten mit Sitz in Deutschland. Machen Sie sich mit unserem E-Learning fit für den gesetzeskonformen Empfang, die Konvertierung, Verarbeitung und Archivierung von elektronischen Rechnungen in Ihrer Kanzleisoftware NoRA Advanced.
Lernen Sie das rechtskonforme ZUGFeRD-Format für die Rechnungsübermittlung im B2B-Bereich kennen. Erfahren Sie anhand eines Praxisbeispiels, wie Sie in NoRA Advanced elektronische Rechnungen erzeugen, die dem ZUGFeRD-Hybridformat entsprechen und neben einer XML-Datei sowie einem PDF-Dokument alle gesetzlich geforderten Angaben enthalten.
Auch wenn für den Versand elektronischer Rechnungen eine mehrjährige Übergangsfrist bis 2028 gilt, müssen Kanzleien bereits ab dem 1. Januar 2025 auf den Empfang elektronischer Rechnungen vorbereitet sein, die von allen Unternehmen ohne Zustimmung des Rechnungsempfängers versendet werden dürfen. Unser E-Learning geht daher insbesondere auf die Visualisierung von elektronischen Eingangsrechnungen und deren anschließende Konvertierung und Weiterverarbeitung ein.
Anschließend geben wir Ihnen Tipps, wie Sie Ihre Kanzleiorganisation optimal auf den Empfang elektronischer Rechnungen vorbereiten und dies nach außen kommunizieren können.
Abschließend werden wir Ihnen die Möglichkeit geben, allgemeine und spezielle Fragen zur Verarbeitung von E-Rechnungen in NoRA Advanced zu stellen.
Hier sind die Themen unserer Online-Schulung E-Rechnung in NoRA Advanced für Sie zusammengefasst:
- Der E-Rechnungsstandard ab dem 01.01.2025
- Das Format ZUGFeRD
- E-Rechnungen rechtskonform erzeugen
- Die Visualisierung, Umwandlung und Verarbeitung von Eingangsrechnungen
- Tipps zur Kanzleiorganisation von E-Rechnungen
- Ihre Fragen zu E-Rechnungen in der NoRA Advanced
Informationen zu E-Rechnungen erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat E-Rechnung (e-rechnung-bund.de).