Urteil zu E-Mail-Adresse im Impressum

Urteil zu E-Mail-Adresse im Impressum

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts München I (Az. 33 O 3721/24) vom 25. Februar 2025 hat Konsequenzen für die Gestaltung von Impressen und die Erreichbarkeit von Unternehmen. Das Urteil betrifft insbesondere die Anforderungen an die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse und kann weitreichende Folgen für Ihre tägliche Geschäftspraxis haben.

Was hat das Gericht entschieden?

Das Landgericht München I hat klargestellt, dass die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse eine unmittelbare und uneingeschränkte Kommunikation ermöglichen muss. Dies bedeutet konkret:

  • Automatisierte Antworten sind unzulässig. Mandanten und Geschäftspartner müssen die Möglichkeit haben, direkt und ohne Umwege mit Ihrem Unternehmen zu kommunizieren.
  • Die angegebene E-Mail-Adresse muss aktiv überwacht und zeitnah beantwortet werden. Eine bloße Angabe ohne tatsächliche Erreichbarkeit erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen.

Welche Konsequenzen ergeben sich für Ihre Kanzlei?

Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Unternehmen ihre Impressen gestalten und ihre Kommunikation handhaben:

  • Impressum und Datenschutz
    Die korrekte Angabe von E-Mail-Adressen und anderen Kontaktmöglichkeiten ist von entscheidender Bedeutung, um Betroffenenrechte (z.B. Auskunftsrechte) zu gewährleisten.
  • Erhöhung der Transparenz
    Das Urteil stärkt den Verbraucherschutz und fördert eine transparente Kommunikation. Kunden und Geschäftspartner können sich darauf verlassen, dass sie bei Bedarf schnell und unkompliziert Kontakt aufnehmen können.
  • Rechtsfolgen bei Verstößen
    Unternehmen, die gegen diese Vorgaben verstoßen, riskieren Abmahnungen und rechtliche Konsequenzen. Dies kann zu erheblichen Kosten und einem Imageverlust führen.

Unsere Empfehlung

Das Urteil des Landgerichts München I unterstreicht die Bedeutung einer transparenten und direkten Kommunikation zwischen Unternehmen und ihren Kunden.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Impressumsangaben zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und das Vertrauen Ihrer Mandantschaft zu stärken.